WINTERDIENST
GSS – VERLASSEN SIE SICH AUF UNS, AUCH BEI EIS & SCHNEE
PROFESSIONELLER WINTERDIENST – SIE ERHALTEN KNOWHOW UND HAFTUNG
Unverhofft kommt oft! Ob tagsüber oder nachts: Wenn der Winter kommt, sind Schnee und Eis nicht weit. Mit Zuverlässigkeit, Gründlichkeit und – vor allem Sicherheit – nehmen wir Ihnen als gewerblichen und privaten Kunden den Winterdienst ab und entlasten Sie rechtssicher.
Doch der zuverlässige GSS-Winterdienst ist sehr beliebt!
Sichern Sie sich heute schon ab und fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot für eine Saison- oder Einsatzpauschale Ihres GSS-Winterdienstes an. Wir nehmen Sie in unseren Überwachungplan auf und Sie gelangen nicht nur mit der Haftung sicher durch den Winter.
Ihre Vorteile der Winterdienst von GSS
In der Zeit vom 1. November bis 31. März, auf Wunsch bis zum 30. April, erledigen wir für Sie flächendeckend den Räum- und Streudienst, mit allem Drum & Dran:
- großer GSS-Fuhrpark auf dem neuesten Stand der Technik
- zuverlässiges Team für individuelle Wünsche und Bedürfnisse
- Schnelligkeit und kurze Reaktionszeit – im Winter zwingend erforderlich
- Ihre Haftungsansprüche werden nach Auftragsvergabe von uns übernommen
- Und das alles auch, wenn Sie nicht da sind!
Volle Kostenkontrolle, perfekter Versicherungsschutz, kurze Laufzeiten, individuell abgestimmte Leistungen und vor allem: Sicherheit zu jeder Zeit!
Ihre Sicherheit mit dem GSS-Winterdienst
Unternehmen, Gemeinden, Behörden, Privatleute – sie alle können sich darauf verlassen, dass Kunden und Passanten bei Schneefall und Eisglätte unfallfrei Straßen, Parkplätze, Einfahrten, Gehwege, Betriebsflächen und Treppenanlagen passieren können. Planen Sie schon jetzt Ihre individuellen Bedürfnisse und machen Sie sich bereit für die kommende Wintersaison.
- Unternehmen & Privatkunden
- Gemeinden
- Behörden
Abrechnung
SIE WÄHLEN ZWISCHEN ZWEI MÖGLICHKEITEN
SAISON-PAUSCHALE
Ihre Flatrate für die ganze Saison oder einen festgelegten Zeitraum wird monatlich fällig und deckt sämtliche Streu- und Räumarbeiten inklusive Bereitschaftspauschale ab. Bei der Laufzeit vom 1. November bis 31. März sind es fünf Monate, an denen jeweils 1/5 der gesamten Saisonpauschale fällig wird.
EINSATZ-PAUSCHALE
Ihr Projekt wird in die GSS-Überwachung mit aufgenommen. In dem maßgeschneiderten Vertrag, den wir im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen individuell festlegen, rechnen wir die einzelnen Einsätze mit der Bereitschaftspauschale ab. Er schließt die nötige Haftung mit ein, die wir nach der Auftragserteilung für Sie übernehmen.
GSS, GEBÄUDE-SERVICE SOMMER
AUCH IM WINTER SICHER AN IHRER SEITE!